Sorry für diese lange Abwesenheit auf diesem Blog. Der Grund dafür ist, dass es manchmal total schwierig ist spontan und unbürokrtisch jemanden aushilfsweise zu beschäftigen. Daher bliebt oft sehr wenig Zeit für Dinge, die einfach Spass machen, wie beispielsweise einen neuen Blogbeitrag zu schreiben 😉
Wer kennt das nicht als Klein- bzw. KleinstunternehmerIn? Ein Auftrag muss möglichst rasch abgearbeitet werden, die Belege sollen sortiert werden oder sonstiger bürokratischer Kram stapelt sich. So sieht der ganz normale Alltag von kleinen Selbstständigen aus. Wäre das nicht toll, ab und zu kleine „Heinzelmännchen“ als Unterstützung engagieren zu können, um Abhilfe zu schaffen?
Stundenweise Beschäftigung – ein legaler Balanceakt
Wenn man eine Aushilfe legal beschäftigen möchte, zieht das meist einen erheblichen bürokratischen Aufwand nach sich, wie beispielsweise bei geringfügig Beschäftigten. Da muss ein Arbeitsvertrag erstellt werden, sowie die Anmeldung bzw. die regelmäßigen Meldungen bei der Gebietskrankenkasse vorgenommen werden. Zudem sind bei anderen Beschäftigungsverhältnissen, wie beispielsweise bei einem Werkvertrag, auch möglicherweise rechtliche Konsequenzen zu bedenken. Denn, wenn der Werkvertrag rechtlich nicht der Prüfung der Gebietskrankenkasse „standhält“, dann ist meist eine Strafe sowie eine satte Nachzahlung der gesamten Lohnnebenkosten fällig. Daher scheuen viele kleine Unternehmerinnen und Unternehmer diese Schwierigkeiten und erledigen Liegengebliebenes selbst am Wochenende.